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Republik Srpska  Die Republika Srpska  (im deutschsprachigen Raum fälschlich oft auch Serbische Republik oder Serbenrepublik genannt, kurz RS bzw. serbisch- kyrillisch РС), ist neben dem kroatisch-muslimischen  Bos-nien eine der beiden Entitäten vom föderalen Staat Bosnien und Herzegowina.  Das kleine Land ist mehrheitlich von bosnischen Serben bewohnt und besitzt ein eigenes politisches System mit unabhängiger Legislative, Exekutive und Judikative. Die Hauptstadt ist laut der Verfassung die Stadt Sarajevo.  Regierungssitz ist seit 1998 die Stadt Banja Luka, der administrative, wirtschaftliche und kulturelle Hauptort von Srpska mit fast 250.000 Einwohnern. Die Republika Srpska wurde am 9. Januar 1992 unter dem Namen Srpska Republika Bosna i Hercegovina ausgerufen und erhielt am 12. August 1992 ihren heutigen Namen. Mit dem Dayton Friedensabkom- men von 1995 wurde die Republika Srpska als eine von zwei Entitäten (Völker) des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina anerkannt.  Aber offenbar ist auch das kleine, russlandfreundliche Balkan-Land - wie auch das Nachbarland Serbien             momentan im „Faden-kreuz von EU und NATO. Dabei geht es vor allem um Präsident Milorad Dodik. Dieser wurde Anfang August in erster Instanz verurteilt, weil er im Juli vergangenen Jahres als Srpska-Präsident zwei Gesetze in Kraft gesetzt hatte, die die Umsetzung von Entscheidungen des Hohen UNO-Repräsentanten      für Bosnien und Herzegowina untersagten. Neben der Haftstrafe darf Dodik laut diesem Gerichtsurteil sechs Jahre lang kein politisches Amt bekleiden. Serbiens Präsident Vucic will dieses aber nicht anerkennen: Das Gerichtsurteil trage zur Destabilisierung in der Region bei, sagte Vucic nach einem Krisentreffen des serbischen Sicherheitsrats. Dodik sei der rechtmäßig und legal gewählte Präsident der Republik Srpska“ und in Serbien willkommen. Die Entscheidung des bosnischen Berufungsge- richts sei „undemokratisch, unmoralisch und ein ernsthafter Angriff auf die serbische Bevölkerung in Bosnien und Herzegowina“, hieß es in den Ergebnissen der Sitzung des Sicherheitsrats, die Vucic verlas. Dodik hatte den Prozess gegen ihn als „politisch“ motiviert kritisiert, Tausende seiner Anhänger demonstrierten gegen das Urteil ... Am 18. August ist Präsident Dodik mit seiner Klage gegen den Beschluss der Zentralen Wahlkommission (die seine Amtsenthebung besschlossen hatte) beim bosnischen Berufungsgericht gescheitert. Damit hat er alle juristischen Mittel gegen seine gerichtlich verfügte Amtsenthebung ausgeschöpft. Davor hatte dasselbe Berufungsgericht Dodik wegen angeblicher „separatistischer Aktivitäten“ rechtskräftig zu einer einjährigen Haftstrafe und zum Verlust seines Amtes verurteilt – und damit ein dementsprechendes erstinstanzliches Urteil eines Gerichts vom Februar bestätigt. Die Haftstrafe konnte Dodik durch Zahlung eines Strafgelds abwenden. Die Wahlkommission kann nun eine neue Präsidentenwahl anberau- men. Dodik anerkennt aber nicht seine Absetzung als Präsident und will sich nun dagegen mit zwei Volksabstimmungen zur Wehr setzen, bei dem die Bürger und Bürgerinnen der Republika Srpska entscheiden sollen, ob sie akzeptieren, dass der Hohe Repräsentant in Bosnien und Herzegowina Entscheidungen trifft, und ob sie das Urteil anerkennen, durch das er entlassen wurde. Bei einem zweiten Referendum binnen 90 Tagen wolle er dann für oder gegen eine Abspaltung der Republika Srpska aus Bosnien-Herzegowina abstimmen lassen … Die zweite Volksabstimmung soll übrigens laut Parlamentsentscheid am 25. Oktober stattfinden. Es könnte aber sein,  dass das bosnische Verfas-sungsgericht die Parlamentsentscheidung für verfassungswidrig erklärt, auch der internationalen Bosnien- Beauftragten Christian Schwarz könnte versuchen, dieses (rechtswidrig) außer Kraft zu setzen … Die Frage ist nun: hat der deutsche Bürokrat Christian Schmidt, der hier offensichtlich de facto als „Kolonialverwalter Bosniens auftritt,  tatsächlich die Befugnis den rechtmäßig gewählten Präsidenten der Republik Srpska abzusetzen …??? Rechtlich gesehen nicht, denn es gab einige  Verstöße gegen grundle- gende internationale und nationale Rechtsgrundsätze, die zu dieser Krise geführt haben…. Im Übrigen ist der Unmut über den „Hohen UN-Beauftragten“ in Bosnien-Herzegowina groß. Bereits im Oktober l.J. hat es massive Proteste in Sarajevo gegen Christian Schmidt gegeben.  Es demons- trierte die Vereinigung unabhängiger Intellektueller „Krug 99“, die in der Stadt einflussreich sind, weil sie die nichtnationalistische, multi- nationale und multi-religiöse Tradition des Landes hochhalten. Ihre Begründung: Schmidt versuche alles, diese Tradition zu zerstören. Jetzt wolle er sogar Einfluss auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg nehmen, um das dort schon gefällte Urteil zugunsten der Kläger zu kippen. Im Mittelpunkt des Protestes stand Slaven Kovačević, dessen Rechts- streit über Wahldiskriminierung zu dem erneut wegweisenden Urteil des EGMR geführt hatte. Schon einige Kläger zuvor – wie die Repräsen- tanten der Juden und Roma schon vor 15 Jahren – geht es mit ihren Kla- gen um die Bürgerrechte und das Wahlrecht. Bisher hat es trotz dieser Urteile keine Änderungen gegeben. Kovačević juristische Argumentation konzentrierte sich auf die Tatsa- che, dass er als Einwohner der Föderation Bosnien und Herzegowina nur für bosniakische oder kroatische Präsidentschaftskandidaten stim- men konnte, eine Einschränkung, die der EGMR auch in seinem Fall als diskriminierend eingestuft hat. Das derzeitige System begünstige die herrschenden politischen Eliten und halte die ethnischen Spaltungen aufrecht, „die unser Land seit Jahrzehnten plagen“, erklärte Kovačević vor den Demonstranten …  Dazu muss man auch wissen, dass das Gebiet der Republika Srpska im Bosnienkrieg (1992 bis 1995) Schauplatz von Kriegsverbrechen war, darunter das Massaker von Srebrenica. Aber auch Serbien und andere Balkanländer waren von den Gräueln des Jugoslawienkrieges, der insgesamt von 1991 bis 2001, dauerte, be- troffen. Was heute meistens verschwiegen wird (auch auf Wikipedia…): dieser Krieg in Europa gegen Ex-Jugoslawien war ein völkerrechtswi- driger Krieg der NATO, dem eine massive Desinformations-Kriegs- propaganda vorausging und gepflastert war von zahlreichen schreck- lichen Kriegsverbrechen des westlichen Militärbündnisses … 2.9.2025   
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Präsident Milorad Dodik
Präsident Dodik unrechtmäßig des Amtes enthoben - nun soll das Volk entscheiden…
UN-Beauftragter Christian Schmidt
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