´                          Widerspruchlösung in Österreich Organentnahme in Österreich. Widerspruchserklärung auch für Ausländer.   In Österreich gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Ein Organ, ein Organteil oder Gewebe dürfen einem "Organspender" nur dann entnommen werden, wenn kein zu Lebzeiten abgegebener Widerspruch vorliegt. Sämtliche Transplantationszentren in Österreich sind verpflichtet, vor einer geplanten Organentnahme das Vorliegen eines Widerspruches im sogenannten Widerspruchregister zu prüfen. Diese Abfragen werden durch das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) dokumentiert.  Wer seine Organe, Organteile oder Gewebe nicht "schenken" möchte, also eine Organentnahme ablehnt, muss einen Widerspruch schriftlich dokumentieren (z.B. bei seinen Ausweispapieren). Aus dem Widerspruch muss hervorgehen, dass man mit der Organentnahme nicht einver-standen ist. Außerdem sollte man sich im sogenannten »Widerspruchs-register gegen Organspende« eintragen lassen. Das gilt auch für Ausländer, die sich in Österreich aufhalten (z.B. im Urlaub!).   Falls Sie sich in dieses Widerspruchregister ein- bzw. austragen lassen wollen, stehen folgende Formulare zur Verfügung, die auch auf der Homepage (http://www.oebig.at) als Download zur Verfügung stehen:   	"Widerspruch gegen eine Organentnahme - Erwachsene" als PDF-Datei.  	"Widerspruch gegen eine Organentnahme - Kinder und Jugendliche" als PDF-Datei.  	"Streichung des Widerspruches gegen eine Organentnahme - Erwachsene" als Word-Datei.  	"Streichung des Widerspruches gegen eine Organentnahme - Kinder und Jugendliche" als Word-Datei.   Sie können die Widerspruchsformulare auch telefonisch oder schriftlich beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) anfordern.   Die Widerspruchsformulare müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse geschickt werden.   GÖG/ÖBIG, z. Hd. Susanne Likarz, Stubenring 6, A-1010 Wien., Kontakt: Susanne Likarz, Tel.: 01/515 61-171, wr(at)goeg.at   Eintragungsbestätigungen (Beispiel als JPG-Datei) werden ebenfalls durch das ÖBIG vorgenommen. Wenn man die Zusendung einer Registrierungsbestätigung wünscht, muss dem Widerspruch ein frankiertes und adressiertes Rückkuvert (Wohnsitz in Österreich) bzw. ein internationaler Antwortschein der Post (Coupon Réponse International) und ein adressiertes Rückkuvert (Wohnsitz im Ausland) beigefügt werden. Jugendliche können ab 16 Jahre Ein- und Austräge im Widerspruchregister eigenständig vornehmen.   Quelle:  http://www.transplantation-information.de/gesetze_organspende_                transplantation/ausland_gesetze/organspende_oesterreich_widerspruch.html Zurück Zurück Zurück Zurück
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