´                                    In Deutschland ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mit Hauptsitz in Frankfurt am Main hauptsächlich für Organtransplantationen zuständig. Sie ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist die nach dem Transplantationsgesetz beauftragte Koordinierungsstelle für die Organspende in Deutschland. Die DSO ist in sieben Regionen organisiert und beschäftigt mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie ist eine der größten nationalen Organspende-organisationen weltweit (weitere Informationen dazu siehe www.dso.de)  Mit einem Organspendeausweis kann man einer Organ- und Gewebespende nach seinem Tode zustimmen, einzelne Organe oder Gewebe ausschließen -  aber auch  der Organspende widersprechen   (weitere Informationen dazu unter  “www.fuers-leben.de”)  Übrigens gab es in Deutschland kürzlich eine Änderung im Transplantationsgesetz,   die mit 1. August bzw. 1. November 2012 in Kraft tritt:   Änderungen im Transplantationsgesetz  Bundestag und Bundesrat haben sich für verschiedene Änderungen im Transplantationsgesetz ausgesprochen.  Erstmals wurde das Ziel, die Bereitschaft zur Organspende bei der Bevölkerung zu fördern, explizit im Transplantationsgesetz festgeschrieben. Alle Bürger sollen in Zukunft regelmäßig die Möglichkeit erhalten, sich über das Thema Organspende zu informieren und somit zu Lebzeiten eine eigene Entscheidung dazu zu treffen. Zu diesem Zweck werden unter anderem die Krankenkassen alle Versicherten ab dem 16. Lebensjahr anschreiben und ihnen Informationsmaterial und Organspendeausweise zusenden. Mit der Einführung dieser Entscheidungslösung sollen mehr Menschen die Chance haben, ein Spenderorgan zu erhalten.  Es besteht jedoch keine Verpflichtung, eine Entscheidung zu treffen oder diese zu dokumentieren. Getroffene Entscheidungen werden nicht registriert. ? Langfristig ist eine Speicherung der Entscheidung für oder gegen Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte geplant.  Wenn im Fall einer möglichen Organspende keine Entscheidung des Verstorbenen bekannt ist, so werden die Angehörigen gebeten, eine Entscheidung nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu treffen.  Weiterhin werden mit dem neuen Gesetz EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt, die einheitliche Standards für die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation in Europa herstellen. Vorgesehen sind zudem verbesserte Abläufe und Strukturen in den Krankenhäusern, in denen Organspenden möglich sind.  Darüber hinaus wird jedes dieser Krankenhäuser verpflichtet, einen Transplantations-beauftragten zu bestellen. Dieser ist für die Mitarbeiter des Krankenhauses Ansprechpartner für alle Fragen zur Organspende. Er erarbeitet gemeinsam mit dem Klinikpersonal und den Koordinatoren der DSO interne Leitlinien für den Ablauf einer Organspende. Zusammen mit den regionalen Vertretern der DSO organisiert er Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für die Mitarbeiter des Krankenhauses.  Weitere Informationen zu den Änderungen im Transplantationsgesetz finden Sie auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).  Das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes tritt am 01. August 2012 in Kraft. Die Regelungen zur Entscheidungslösung treten zum 01. November 2012 in Kraft. (Quelle: http://www.dso.de/home/artikelseiten/aenderungen-im-transplantations-gesetz.html) Zurück Zurück Zurück Zurück