´                    Angehörige eines Organspenders:  Nach dem derzeit gültigen Gesetz zur Organentnahme gilt in Österreich die Regelung, dass Angehörige zu befragen sind, wenn der zur Organspende in Frage kommende Mensch zu „Lebzeiten“ sich nicht in dieser Frage festgelegt hat (z.B. durch einen Organspende-ausweis).  Die Angehörigen sind in dieser für sie sowieso schon schwierigen Lage völlig überfordert, stehen unter Schock und werden durch die Frage nach der Organspende überrumpelt und unter Zeitdruck gesetzt. Eine Zustimmung ist eine quasi erpresste Zustimmung, weil die Angehörigen auch moralisch unter Druck gesetzt werden und man ihnen Informationen vorenthält.  Die Hoffnung, dass aus dem Schlimmen etwas Gutes wird, erfüllt sich in der Regel nicht. Die Folge ist häufig ein Trauma mit Schuldgefühlen, dass man den Angehörigen  in seiner letzten Stunde allein gelassen hat, mit Entsetzen, wenn man sich genauer über den Vorgang der Organentnahme informiert hat und mit Wut, dass man in der eigenen größten Not verantwortlich gemacht wird für Leben oder Tod anderer. Davon erfährt die Öffentlichkeit natürlich nichts. Der bereits erwähnte Theologe Prof.Dr.Klaus-Peter Jörns sagt dazu: „Kaum jemand weiß, der heute  um die Organe angegangen wird, dass die Zustimmung zur Organentnahme bedeutet, dass die Angehörigen nicht über den eintretenden Tod hinaus bei ihren Angehörigen bleiben können, sondern raus müssen und erst den ausgestopften Menschen dann wieder zu Gesicht bekommen.   Ein besonders qualvoller Faktor nach Erteilung einer Organspendezustimmung besteht u.a. darin, dass tage-, ja manchmal wochenlang keine würdige Beerdigung möglich ist, weil zunächst mit einem großen organisatorischen Aufwand die Entnahmeteams aus ganz Europa über die nun zur Verfügung stehenden Organe informiert werden und anreisen müssen. Deshalb bieten manche Geistliche bereits zwei Gedenkfeiern an: Eine, nachdem die Angehörigen „raus“ mussten, die zweite nach Übergabe der ausgestopften Leiche.  Die Angehörigen Befragung, die nicht anders als skandalös zu bezeichnen ist, wird von Ärzten mit einer speziellen Ausbildung vorgenommen. Zu diesen „Überredungskünsten“ können sie sich fortbilden lassen, indem sie z.B. mit Schauspielern die Argumentationen für eine Organspende üben. Ein derartiger Workshop bringt ihnen 20 Zertifizierungspunkte in ihrer jährlichen Pflicht-Weiterbildung ...   Quelle: Werner Hanne, “Organwahn - der fatale Irrtum von der Heilung durch               Fremdorgane”, S.6 ff. Zurück Zurück