Neuerlicher “Lockdown” mit “Freitesten” angekündigt: 
ÖVP und die Grünen fahren das Land neuerlich - das dritte Mal binnen zehn
Monaten - herunter. Der Lockdown dauert vom 26. Dezember bis zum 17.
Jänner. Silvesterpartys fallen aus. An den Schulen geht es nach den Ferien für
1,5 Wochen im Distanzunterricht weiter.
Irritierend und Alarmierend: Testzwang durch die Hintertür: vor Ende des
Lockdowns sollen nämlich erneut Massentests stattfinden: wer sich testen
lässt, erhält (änlich wie in China..???) “Begünstigungen” und mehr “Frei-
heitsrechte” als diejenigen, die sich nicht testen lassen .... (!!!!???) Und
das, obwohl diese Antigentests höchst umstritten sind und eine hohe
Fehlerquote haben ....!!!
Dementsprechend heftig war teilweise die Kritik von der Opposition: Die
SPÖ sprach von einem „bedenklichen Umgang mit dem Rechtsstaat“, auch
FPÖ und NEOS äußerten rechtliche Bedenken. Justizministerin Zadic hin-
gegen sprach dem Gesundheitsministerium „größtes Vertrauen“ aus. Das ver-
wunderte SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim in einer Aussendung. Das
Vertrauen von Zadic in die Rechtsexpertise des Gesundheitsministeriums
„beim Quasi-Testzwang lässt Schlimmes befürchten“, sagte sie. Yildirim
erinnerte an die „hohe Anzahl der Verfassungsgerichtshof-Aufhebungen und
die unsystematischen, unklaren Regelungen aus dem Gesundheitsministerium
zu Betretungs- bzw. Aufenthaltsverboten sowie die Maskenpflicht in geschlos-
senen Räumen“. „Hier geht es um einen bedenklichen Umgang mit dem
Rechtsstaat, denn für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger heißt das, dass es
an Rechtssicherheit mangelt“, sagte Yildirim. Ähnliche Kritik kam auch von
der FPÖ und den NEOS ...
Die FPÖ kündigte sogar einen Mißtrauensantrag gegen die Regierung an
und kritisierte, dass diese “ ...einen Cocktail der größten Corona-Grauslich-
keiten aus ganz Europa mixt  und dem ungehorsamen Volk damit zu zeigen,
wo der Hammer hängt“, so FPÖ-Obmann Herbert Kickl. Aus den Bundes-
ländern kamen gemischte Reaktionen ...
Die heftige Kritik scheint etwas bewirkt zu haben, denn in der nun (21.12.)
beschlossenen neuen Verordnung zum dritten „harten“ Lockdown  (2.
Covid-19-Notmaßnahmenverordnung) enthält der Text noch keine geset-
zlichen Regelungen zum geplanten “Freitesten”, denn die Verordnung gilt
vorerst bis 4. Jänner. Danach muss der Hauptausschuss des Nationalrats erneut
über die Verordnung abstimmen...
22.12.2020
Coronakrise: