ZENSUR und Unterdrückung der Meinungs- und Presse-
freiheit soll ausgeweitet werden:
Bekanntlich hat ja die EU mit dem Digital Services Act bereits ein
Instrument zur Unterdrückung unerwünschter Information und
Meinung geschaffen. Darüber hinaus wurden auch russische Medien
zensiert ….
(die Europäer sollen sich offenbar keine Infos von
der „Gegenseite“ betreffend den Ukraine-Krieg beschaffen können.
Schon alleine das zeigt, dass hier wohl seitens der europäischen Medien
und Politiker „Kriegspropaganda“ und „Desinformation“ betrieben
wird …!!)
Nun wird diese Bestimmungen um einen „Europäischen Demo-
kratie-Schutzschild“ (European Democracy Shield“) erweitert -
es handelt sich dabei um einen Ausschuss zur Bekämpfung von Online-
„Desinformation“: das EU-Parlament hat diesem am 26. Dezember
zugestimmt – ein weiteres Alarmzeichen dafür, dass von der (nicht
gewählten) EU-Kommission die Demokratie und Meinungsfreiheit in
Europa langsam aber sicher untergraben wird. Denn es ist ein weiterer
Schritt, um den Informationsfluss im Internet zu kontrollieren und damit
die Anwendung von „Zensur“. So soll die Initiative, die als „European
Democracy Shield“ (Europäischer Demokratie-Schutzschild) bezeichnet
wird, angeblich „demokratische Prozesse schützen – und zwar durch die
Bekämpfung „ausländischer Einmischung und Desinformation“ (da-
mit macht man wieder einmal selbst das, was man beispielsweise Russ-
land immer wieder vorwirft ... ) .
Die Einrichtung des Ausschusses soll im nächsten Jahr seine Arbeit auf-
nehmen. Das Mandat des Ausschusses erstreckt sich dabei auf die Über-
prüfung von Online-Plattformen, KI-generierten Inhalten und soge-
nannten „hybriden“ Bedrohungen – weit gefasste Kategorien, die po-
tenziell auch legitime politische Äußerungen oder alternative Narrative
umfassen könnten. Alle diese Verordnungen zeigen jedenfalls, dass die
EU-Führer in Kommission samt ihren Consiglieres und eine Parlaments-
mehrheit offenbar fürchten, dass die Wahrheit von immer mehr Men-
schen erkannt wird …
Unter die Bekämpfung „ausländischer Einmischung und Desinfor-
mation“ fällt anscheinend auch Posting von X/Twitter Eigentümer
Elon Musk, der die AfD für die einzige vernünftige Partei in Deutsch-
land hält. Über diese Meinungsäußerung von Musk herrscht nun große
Aufregung. Anscheinend ist nun - vor der Wahl in Deutschland - ge-
plant, gegen X/Twitter die Zensurschraube anzuziehen, um einen
Wahlerfolg der AfD zu verhindern ….
(ob das einen Wahlsieg
der AfD verhindern kann, ist allerdings fraglich. Schon alleine deshalb,
weil besonders die (EU-kritischen) AfD-Wähler sehr empfindlich auf
jegliche Form von Zensur und „Bevormundung“ reagieren …)
Das scheint auch der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz erkannt zu
haben: er reagiert gelassen auf Kritik von Elon Musk …
(Anmerkung: da Elon Musk in der zukünftigen US-Regierung unter Donald
Trump mitmischen wird, sollte er sich wohl tatsächlich mit solchen beleidi-
genden Äußerungen über andere Politiker zurückhalten. Nimmt er sich da
etwa den umstrittenen Extrempolitiker Javier Milei („Kettensägenmann“)
zum Vorbild ? Dieser hat ja alle Politiker und Regierungen unisono zum
„Feindbild“ erklärt …)
Gefahrengut Buch – neue Pflicht zu Kennzeichnung in der EU:
Offenbar nimmt die EU-Kommission nun auch Bücher als Informati-
onsquelle ins Visier: Anders als medizinische Produkte und Nahrungs-
mittel werden diese nicht von der neuen EU-Produktsicherheitsverord-
nung 2023/988 ausgenommen. Schäden für Konsumenten sollen dem-
nach nach den wirren Gedanken der Verantwortlichen anscheinend bei
Büchern wahrscheinlicher sein, als bei dem, was wir essen oder uns die
Medizin (beispielsweise experimentelle mRNA-Impfungen etc.) zumu-
tet. Unklar bleibt bislang, ob das Risiko für Buchkäufer in der Hardware
oder den Inhalten verortet wird.
Sicher ist nur, dass ab dem 13.12.2024 jedes in Umlauf gebrachte phy-
sische Buch auf den Produzenten rückführbar sein muss. Daher müs-
sen ab diesem Datum auf dem Umschlag Name, Postanschrift, Handels-
name und E-Mail-Adresse desjenigen erscheinen, der das Buch in Um-
lauf gebracht hat. Dies betrifft auch bereits gedruckte Exemplare. In
den Lagern der Verlage und Antiquariate sind Orgien mit Klebeetiketten
vorgezeichnet. Zeit, Kosten und die damit verbundene Umweltbelastung
scheinen unerheblich zu sein.
Die großen Buchhandelsunternehmen haben den Verlagen bereits ange-
droht, ein Delisting aller Bücher vorzunehmen, die die neuen sogenan-
nten GPSR-Bestimmungen („General Product Safety Regulations“)
nicht erfüllen. Die Anforderung, weitere Urheberinformationen auf den
Umschlag übernehmen zu müssen, scheint auf schnelle Auffindbarkeit
und Eliminierung von Büchern durch Lagerroboter abzuzielen. Titel,
denen man Verstöße gegen irgendeine Vorschrift bescheinigt, sollen
dadurch wohl in Zukunft möglichst schnell und umfassend aus dem
Verkehr gezogen werden können …
(Anmerkung: das erinnert an
sehr dunkle Zeiten - damals wurden unerwünschte Bücher verbrannt ….)
5.01.2025