Rap-Superstar „Puff Diddy“ festgenommen - die
Anklagen nehmen nun ungeahnte Ausmaße an:
Bereits im März d.J. hatte es Razzien an seinen Wohnsitzen in Los
Angeles und Miami gegeben. Der Grund: Vorwürfe von Menschenhan-
del und „sex trafficking“ - also Menschenhandel zum Zweck der sexu-
ellen Ausbeutung …
Im Mai war dann ein neues belastendes
Video aufgetaucht …
Nun wurde „Puff Diddy“ am 18. September in New York festgenom-
men, die Anklage lautet verschwörerische Erpressung und Sexhandel.
Die Anklageschrift umfasst rund 20 Seiten. Sie beschreibt den promi-
nenten und einflussreichen Rapper als Kopf einer hochkriminellen
Organisation. Er soll Frauen bei zahlreichen Gelegenheiten geschlagen,
gezerrt, mit Gegenständen beworfen und getreten haben. Seine persönli-
chen Assistenten, seine Securityleute sowie sein Haushaltspersonal soll
er gezwungen haben, ihn zu decken. Die Anklagebehörde erklärte, die
Beweislast sei erdrückend.
Staatsanwalt Damian Williams dazu: "Die Anklage wirft ihm vor, dass
Combs Frauen und andere Leute jahrelang in vielfältiger Weise miss-
braucht und ausgebeutet hat. Combs übte Gewalt aus und drohte mit
Gewalt, um seine Opfer zu Sexorgien mit männlichen Prostituierten zu
zwingen. Einige dieser Prostituierten ließ er aus anderen Bundesstaaten
zu sich bringen. Combs plante und kontrollierte diese Sexorgien, die er
"Freak-offs" nannte, und die er oft gefilmt hat."
Die Anklage basiert auf den Aussagen von mehr als 50 mutmaßli-
chen Opfern; als Beweismittel dienen Dokumente, Rechnungen, Vide-
os und Handydaten, sichergestellt bei gleichzeitigen Durchsuchungen
von Combs Villen in Los Angeles und Miami.
Der Rapper hält sich aber offensichtlich weiter für unantastbar und
behauptet dreist, unschuldig zu sein. Seine Verteidiger hatten eine
Kaution von 50 Millionen Dollar und Hausarrest mit einer Fußfessel
beantragt, damit der Musikmogul zu Hause auf seinen Prozess auf Bun-
deebene warten kann. Doch die Anklage lehnte das ab: Die Staatsan-
waltschaft hält den Verdächtigen für gefährlich. Er habe schon in der
Vergangenheit versucht, Zeuginnen einzuschüchtern und durch Beste-
chungen die Justiz zu behindern. Die Haftrichterin entschied deshalb,
ihn hinter Gittern zu lassen …
Und dabei blieb es auch – trotz nochmaligen Versuch seiner Anwälte
am 19.9. , den US-Rapper gegen Zahlung einer Millionenkaution aus
dem Metropolitan Detention Center in Brooklyn herauszuholen. Ein
Richter wies das zweite Gesuch auf Entlassung aus der Untersuchungs-
haft erneut zurück …
(was von den betroffenen Frauen sicher mit
großer Erleichterung zur Kenntnis genommen wurde...)
Am 25. September wurde eine weitere Zivilklage gegen „Puff Diddy“
eingebracht: Die Anwältin der Klägerin reichte die Klage nach eigenen
Angaben in New York ein. Die Vorwürfe drehen sich unter anderem um
Vergewaltigung, erzwungenen Oralsex und die Erstellung von Video-
aufnahmen von dem brutalen Vorfall, die später von Combs veröffent-
licht und als Pornografie verkauft worden seien.
Unter Tränen sprach die Klägerin in der Pressekonferenz über körper-
liche Schmerzen, emotionale Narben, Depressionen und Angstzustän-
de als Folge des Vorfalls. Ihre Anwältin pocht in der Zivilklage auf Ent-
schädigung und Strafschadenersatz für ihre Mandantin in nicht genann-
ter Höhe ...
Das dürfte eine „Lawine zum Rollen“ gebracht haben: am 2. Oktober
gab es bereits Dutzende neue Anschuldigungen. Man vertrete 120 Men-
schen – 60 Frauen und 60 Männer – mit Vorwürfen gegen Combs, teil-
te eine Anwaltskanzlei in Houston im US-Bundesstaat Texas bei einer
Pressekonferenz mit. Zu den Anschuldigungen gehörten unter anderem
sexuelle Übergriffe und Misshandlungen, auch von Minderjährigen.
Die Taten hätten den Angaben zufolge seit 1991 meist auf Partys oder
Veranstaltungen in New York und Los Angeles stattgefunden.
„Eines der größten Geheimnisse der Unterhaltungsindustrie, das eig-
entlich schon gar kein Geheimnis mehr war, ist jetzt ans Licht gekom-
men“, sagte der Chef der Anwaltskanzlei, Tony Buzbee. „Ich erwarte,
dass wir in den kommenden 30 Tagen damit beginnen werden, die Kla-
gen einzureichen.“
Das Anwaltsteam von Combs beharrt trotzdem weiterhin auf der an-
geblichen „Unschuld“ ihres Mandanten: Die Anschuldigungen seien
„falsch“ und „verleumderisch“, Combs freue sich darauf, vor Gericht
seine Unschuld zu beweisen …
Besonders erschütternd ist bei den Anklagen der Fall eines neun-
jährigen Jungen, der laut Gerichtsdokumenten 2003 in Diddys Haus
sexuell missbraucht worden sein soll, nachdem ihm ein Pferde-Beruhi-
gungsmittel verabreicht wurde.
Diese Enthüllungen werfen jedenfalls ein düsteres Licht auf die Mach-
enschaften hinter den Kulissen der Musikindustrie. Sarah Ransome,
eines der Opfer des berüchtigten Jeffrey Epstein-Skandals, hat in einem
exklusiven Interview mit Fox News Digital brisante Aussagen gemacht.
Sie beschreibt eine Welt, in der Macht und Einfluss als Deckmantel für
unvorstellbare Verbrechen dienten. „Sean [Diddy] dachte, er sei Gott“,
erklärt Ransome. „Er glaubte, er sei unantastbar.“
Ransome zeichnet das Bild einer vernetzten Unterwelt, in der sich
Epstein und Diddy bewegten. Während Epstein im Verborgenen agierte,
schien Diddy seine vermeintliche Unverwundbarkeit demnach offen zur
Schau zu stellen. „Ich wusste alles darüber“, sagt Ransome und deutet
damit an, dass die Verbindungen zwischen diesen einflussreichen Männ-
ern tiefer gehen könnten, als bisher angenommen.
Den Berichten zufolge könnte es zudem auch bei „Puff Diddy“ ein
Überwachungsnetzwerk gegeben haben. Wurden durch sie womöglich -
ähnlich wie bei Epstein - unzählige Videoaufnahmen gemacht, um die
Sexorgien-Teilnehmer mit dem Material zu erpressen?
In den sozialen Medien wird übrigens inzwischen schon darüber spe-
kuliert, dass „Diddy“ ebenfalls „geepsteint“ („epsteined“) werden
könnte – also in seiner eigentlich suizidsicheren Zelle sich selbst
angeblich das Leben nehmen könnte. Ein Umstand, der nach dem
angeblichen Selbstmord von Epstein bis heute Fragen aufwirft …
Der Prozess gegen den US-Rapper könnte übrigens im Mai starten -
ein Gericht in New York terminierte den Auftakt vorläufig auf den 5.
Mai 2025. Die Untersuchungen unter anderem von Handydaten von
Combs liefen jedoch noch, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Daraus
könnten sich weitere Anschuldigungen ergeben, und in Folge könnte
sich der Prozessauftakt auch noch verschieben …
Interessant ist übrigens, dass die Razzien bei dem US Rapper am 25.
März - genau zu einer Mondfinsternis stattfanden. Und auch seine
Verhaftung am 18. September folgte exakt während einer Mondfins-
ternis. Und am 2. Oktober, als eine „Lawine von Anklagen“ folgte, gab
es zudem eine Sonnenfinsternis …
Rückblick …
20.10.2024
Sean Comb alias
„Puff Diddy“
„Diddy“ wird auch von
seiner Ex-Freundin
Cassie beschuldigt -
nun gibt es ein be-
lastendes Video…
Sean Comb bleibt in
Untersuchungshaft…