Rap-Superstar „Puff Diddy“ festgenommen - die     Anklagen nehmen nun ungeahnte Ausmaße an: Bereits im März d.J. hatte es Razzien an seinen Wohnsitzen in Los Angeles und Miami gegeben. Der Grund: Vorwürfe von  Menschenhan- del und „sex trafficking“  - also Menschenhandel zum Zweck der sexu- ellen Ausbeutung …              Im Mai war dann ein neues belastendes Video aufgetaucht …             Nun wurde „Puff Diddy“ am 18. September in New York festgenom- men, die Anklage lautet verschwörerische Erpressung und Sexhandel.  Die Anklageschrift umfasst rund 20 Seiten. Sie beschreibt den promi- nenten und einflussreichen Rapper als Kopf einer hochkriminellen Organisation. Er soll Frauen bei zahlreichen Gelegenheiten geschlagen, gezerrt, mit Gegenständen beworfen und getreten haben. Seine persönli- chen Assistenten, seine Securityleute  sowie sein Haushaltspersonal soll er gezwungen haben, ihn zu decken. Die Anklagebehörde erklärte, die Beweislast sei erdrückend. Staatsanwalt Damian Williams dazu: "Die Anklage wirft ihm vor, dass Combs Frauen und andere Leute jahrelang in vielfältiger Weise miss- braucht und ausgebeutet hat. Combs übte Gewalt aus und drohte mit Gewalt, um seine Opfer zu Sexorgien mit männlichen Prostituierten zu zwingen. Einige dieser Prostituierten ließ er aus anderen Bundesstaaten zu sich bringen. Combs plante und kontrollierte diese Sexorgien, die er "Freak-offs" nannte, und die er oft gefilmt hat." Die Anklage basiert auf den Aussagen von mehr als 50 mutmaßli-  chen Opfern; als Beweismittel dienen Dokumente, Rechnungen, Vide- os und Handydaten, sichergestellt bei gleichzeitigen Durchsuchungen von Combs Villen in Los Angeles und Miami. Der Rapper hält sich aber offensichtlich weiter für unantastbar und behauptet dreist, unschuldig zu sein. Seine Verteidiger hatten eine Kaution von 50 Millionen Dollar und Hausarrest mit einer Fußfessel beantragt, damit der Musikmogul zu Hause auf seinen Prozess auf Bun- deebene warten kann. Doch die Anklage lehnte das ab: Die Staatsan- waltschaft hält den Verdächtigen für gefährlich. Er habe schon in der Vergangenheit versucht, Zeuginnen einzuschüchtern und durch Beste- chungen die Justiz zu behindern. Die Haftrichterin entschied deshalb,   ihn hinter Gittern zu lassen … Und dabei blieb es auch – trotz nochmaligen Versuch seiner Anwälte  am 19.9. , den US-Rapper gegen Zahlung einer Millionenkaution aus dem Metropolitan Detention Center in Brooklyn herauszuholen.  Ein Richter wies das zweite Gesuch auf Entlassung aus der Untersuchungs- haft erneut zurück …                 (was von den betroffenen Frauen sicher mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen wurde...) Am 25. September wurde eine weitere Zivilklage gegen „Puff Diddy“ eingebracht:  Die Anwältin der Klägerin reichte die Klage nach eigenen Angaben in New York ein. Die Vorwürfe drehen sich unter anderem um Vergewaltigung, erzwungenen Oralsex und die Erstellung von Video- aufnahmen von dem brutalen Vorfall, die später von Combs veröffent- licht und als Pornografie verkauft worden seien. Unter Tränen sprach die Klägerin in der Pressekonferenz über körper- liche Schmerzen, emotionale Narben, Depressionen und Angstzustän- de als Folge des Vorfalls. Ihre Anwältin pocht in der Zivilklage auf Ent- schädigung und Strafschadenersatz für ihre Mandantin in nicht genann- ter Höhe ... Das dürfte eine „Lawine zum Rollen“ gebracht haben: am 2. Oktober gab es bereits Dutzende neue Anschuldigungen. Man vertrete 120 Men- schen – 60 Frauen und 60 Männer – mit Vorwürfen gegen Combs, teil- te eine Anwaltskanzlei in Houston im US-Bundesstaat Texas bei einer Pressekonferenz mit. Zu den Anschuldigungen gehörten unter anderem sexuelle Übergriffe und Misshandlungen, auch von Minderjährigen. Die Taten hätten den Angaben zufolge seit 1991 meist auf Partys oder Veranstaltungen in New York und Los Angeles stattgefunden. Eines der größten Geheimnisse der Unterhaltungsindustrie, das eig- entlich schon gar kein Geheimnis mehr war, ist jetzt ans Licht gekom- men“, sagte der Chef der Anwaltskanzlei, Tony Buzbee. „Ich erwarte, dass wir in den kommenden 30 Tagen damit beginnen werden, die Kla- gen einzureichen.“ Das Anwaltsteam von Combs beharrt trotzdem weiterhin auf der an- geblichen „Unschuld“ ihres Mandanten: Die Anschuldigungen seien „falsch“ und „verleumderisch“, Combs freue sich darauf, vor Gericht seine Unschuld zu beweisen … Besonders erschütternd ist bei den Anklagen der Fall eines neun- jährigen Jungen, der laut Gerichtsdokumenten 2003 in Diddys Haus sexuell missbraucht worden sein soll, nachdem ihm ein Pferde-Beruhi- gungsmittel verabreicht wurde. Diese Enthüllungen werfen jedenfalls ein düsteres Licht auf die Mach- enschaften hinter den Kulissen der Musikindustrie. Sarah Ransome, eines der Opfer des berüchtigten Jeffrey Epstein-Skandals, hat in einem exklusiven Interview mit Fox News Digital brisante Aussagen gemacht. Sie beschreibt eine Welt, in der Macht und Einfluss als Deckmantel für unvorstellbare Verbrechen dienten. „Sean [Diddy] dachte, er sei Gott“, erklärt Ransome. „Er glaubte, er sei unantastbar.“ Ransome zeichnet das Bild einer vernetzten Unterwelt, in der sich Epstein und Diddy bewegten. Während Epstein im Verborgenen agierte, schien Diddy seine vermeintliche Unverwundbarkeit demnach offen zur Schau zu stellen. „Ich wusste alles darüber“, sagt Ransome und deutet damit an, dass die Verbindungen zwischen diesen einflussreichen Männ- ern tiefer gehen könnten, als bisher angenommen. Den Berichten zufolge könnte es zudem auch bei „Puff Diddy“ ein Überwachungsnetzwerk gegeben haben. Wurden durch sie womöglich - ähnlich wie bei Epstein - unzählige Videoaufnahmen gemacht, um die Sexorgien-Teilnehmer mit dem Material zu erpressen?    In den sozialen Medien wird übrigens inzwischen schon darüber spe- kuliert, dass „Diddy“ ebenfalls  „geepsteint“ („epsteined“) werden könnte – also in seiner eigentlich suizidsicheren Zelle sich selbst angeblich das Leben nehmen könnte. Ein Umstand, der nach dem angeblichen Selbstmord von  Epstein bis heute Fragen aufwirft … Der Prozess gegen den US-Rapper könnte übrigens im Mai starten - ein Gericht in New York terminierte den Auftakt vorläufig auf den 5. Mai 2025. Die Untersuchungen unter anderem von Handydaten von Combs liefen jedoch noch, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Daraus könnten sich weitere Anschuldigungen ergeben, und in Folge könnte sich der Prozessauftakt auch noch verschieben Interessant ist übrigens, dass die Razzien bei dem US Rapper am 25. März -  genau zu einer Mondfinsternis stattfanden. Und auch seine  Verhaftung am 18. September folgte exakt während einer Mondfins- ternis. Und am 2. Oktober, als eine „Lawine von Anklagen“ folgte, gab es zudem eine Sonnenfinsternis  … Rückblick … 20.10.2024
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Sean Comb alias „Puff Diddy“
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„Diddy“ wird auch von seiner Ex-Freundin Cassie beschuldigt - nun gibt es ein be- lastendes Video…  
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