Ungesetzlicher Kombattant (engl. unlawful combatant, illegal combatant) ist
ein Begriff, der von mehreren Staaten verwendet wird, um eine Person zu bezeich-
nen, die an einem kriegerischen Konflikt beteiligt ist und zusätzlich gegen das
Kriegsrecht verstößt.
Wesentliches Merkmal ist also nicht die Beteiligung am Konflikt, sondern der
Kriegsregelverstoß. Solche Personen seien demnach nicht legale Kombattanten
und erhalten deshalb unter Umständen nicht den Status eines Kriegsgefangenen.
Begrifflicher Ursprung
Der Begriff wurde 1942 durch den United States Supreme Court im Quirin-Fall
verwendet:
“…the law of war draws a distinction between the armed forces and the peaceful
populations of belligerent nations and also between those who are lawful and
unlawful combatants. Lawful combatants are subject to capture and detention as
prisoners of war by opposing military forces. Unlawful combatants are likewise
subject to capture and detention, but in addition they are subject to trial and
punishment by military tribunals for acts which render their belligerency unlawful.
The spy who secretly and without uniform passes the military lines of a belligerent
in time of war, seeking to gather military information and communicate it to the
enemy, or an enemy combatant who without uniform comes secretly through the
lines for the purpose of waging war by destruction of life or property, are familiar
examples of belligerents who are generally deemed not to be entitled to the status
of prisoners of war, but to be offenders against the law of war subject to trial and
punishment by military tribunals.”
„…das Kriegrecht unterscheidet zwischen den Streitkräften und der friedlichen
Bevölkerung von Konfliktparteien und genauso zwischen rechtmäßigen und un-
rechtmäßigen Kombattanten. Rechtmäßige Kombattanten unterliegen der Ergreif-
ung und Internierung als Kriegsgefangene durch gegnerische Streitkräfte.
Unrechtmäßige Kombattanten unterliegen genauso der Ergreifung und Internier-
ung, jedoch unterliegen sie zusätzlich der Anklage und Bestrafung durch Militärtri-
bunale für Taten, die ihre Kriegführung unrechtmäßig gemacht haben. Der Spion,
der in Kriegszeiten geheim und ohne Uniform die Frontlinien einer Konfliktpartei
passiert und versucht, militärisch bedeutsame Informationen zu gewinnen und sie
dem Feind zu übermitteln, oder ein Kombattant des Feindes, der ohne Uniform und
geheim die Frontlinien passiert, in der Absicht, Krieg durch die Zerstörung von
Menschenleben oder Sachwerten zu führen, sind bekannte Beispiele von kriegfüh-
renden Personen, die nach allgemeiner Ansicht nicht dem Kriegsgefangenenstatus
unterfallen, sondern als gegen das Kriegsrecht verstoßende Personen der Anklage
und Bestrafung durch Militärtribunale unterliegen.“
– United States Supreme Court
Anwendung außerhalb der USA
Das Vereinigte Königreich, Australien, Israel und Kanada unterscheiden ebenfalls
zwischen legalen und illegalen Kombattanten.
Anwendung in den USA ab 2001
Die US-Regierung wendet infolge der Terroranschläge am 11. September 2001
den Begriff „ungesetzlicher Kombattant“ in einem anderen Zusammenhang an,
indem sie sowohl andere Sachverhalte darunter subsumiert als auch andere Folgen
daran knüpft und den Begriff letztlich zu einem neuen umfassenden Rechtsinstitut
entwickelt sehen will.
Ausgangspunkt ist die Nichtanwendung der III. Genfer Konvention über die
Behandlung der Kriegsgefangenen. Im Januar 2009 waren noch ca. 245 Personen
als angebliche ungesetzliche Kombattanten im Gefangenenlager Guantanamo
inhaftiert. Die Grundsätze des Obersten Gerichts aus der Quirin-Formel werden
nicht angewandt, weil sich bislang gebildete Verfahren nicht mit dem Verstoß
gegen das Kriegsrecht befassten, sondern mit der eigentlichen Terrortat.
Kritik
Die amerikanische Praxis ist vielfach kritisiert worden. Zugunsten dieser neuen
Handhabung wird eingewandt, Kombattant könne nur der Angehörige von Streit-
kräften eines angreifenden oder sich verteidigenden Landes sein. Zudem weigern
sich US-Stellen, den Krieg gegen den Terror als bilaterale Auseinandersetzung
unter Staaten zu betrachten, obwohl sie einen „Krieg“ darin sehen (Anmerkung:
obwohl es sich genau genommen nicht um einen “Krieg” handelt, sondern um
Terroranschläge von einzelnen Attentätern bzw. einer Terrororganisation...!!).
Jedoch weicht das Angehörigen-Argument den Kritikern aus: Die Rechtsfolgen-
vorstellung, dass jemand bei einem Verstoß gegen das Recht selbst alle Rech-
te verliere, ist nicht anerkannt. Vielmehr entwickelt jedes Rechtssystem eine
punktuelle und scharf definierte Zuordnung von Verstoß und Rechtsfolge, darunter
auch Sanktionen.
Die Bush-Regierung gingt noch über die Aussagen des Quirin-Urteils hinaus,
indem sie sich nicht auf (militärische) Sanktionsverfahren hinsichtlich des kumu-
lativen Kriegsrechtsverstoßes beschränkt, sondern vielmehr meint, eine universelle
Einbuße von Grundrechten sowie Rechtsschutz und Rechtsbehelfen folgern zu
können.
Auch ist der Kriegsrechtsverstoß im Verhältnis zur Haupttat, dem Terror-
akt, geradezu unbedeutend und rechtfertigt keine gravierenden Abweich-
ungen von einem ordentlichen Strafverfahren.
Der Supreme Court entkräftete im Wesentlichen diese Haltung durch die
Entscheidung, dass die dort Inhaftierten sehr wohl vor US-Gerichten klagen
können und sowohl prozess- als auch rechtsfähig seien. Inzwischen ist auch
eine Grundsatzentscheidung zu den prozessual anzuwendenden Maßstäben
ergangen.
Nachdem in der letzten Entscheidung das Vorgehen der Bush-Regierung als
verfassungswidrig eingestuft wurde, schuf sie als Reaktion eine höchst um-
strittene gesetzliche Grundlage, den Military Commissions Act. Er trat am       
17. Oktober 2006 in Kraft.
Nach Meinung von Menschenrechtsorganisationen und des Internationalen
Komitees vom Roten Kreuz handelt es sich bei den Guantanamo-Häftlingen
um Kombattanten, die als Kriegsgefangene den Schutzbestimmungen der III.
Genfer Konvention unterfallen.
Der UN-Beobachter für Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus Martin
Scheinin kritisierte in seinem Bericht 2007 die Einstufung als Feindliche Kombat-
tanten und forderte, diese entweder vor Gericht zu stellen oder freizulassen.
Quelle: Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Ungesetzlicher_Kombattant)
               dort gibt es weitere Quellenangaben (Stand: März 2019)
Gefangene auf
 Guantanámo