´                     Neues “Staatsschutzgesetz” in Österreich geplant !!
Mit einer schwammigen Definition des verfassungsgefährdenden Angriffs schafft das Gesetz die Grundlage für eine überschießende Überwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger. Obwohl derart schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre sorgfältiger Kontrolle bedürfen, wurden keine effizienten Rechtsschutzmechanismen vorgesehen. Ein vorgeschobener Zweck soll offenbar alle Mittel heiligen. Der AKVorrat sieht im Gesetzesentwurf die Schaffung der Grundlage eines Inlandsgeheimdienstes und lehnt ihn daher zur Gänze ab. Gleichzeitig erkennt der AKVorrat aber an, dass Maßnahmen zur Terrorbe- kämpfung nötig sind. Diese sollten allerdings in einem offenen Stakeholder- dialog ausgearbeitet und sehr genau hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Grundrechtskonformität evaluiert werden. Ursprünglich sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause kommen (Dank des massiven Protests der Zivilgesellschaft wurde dieser Termin verhindert - siehe Petition weiter unten ...) . Jetzt soll das Staatsschutzgesetz vermutlich am 28. Oktober im Innenaus- schuss behandelt werden und laut den Plänen der Regierung bereits mit 1. Juli 2016 in Kraft treten!  9 wichtige Punkte zum neuen Staatsschutzgesetz 1. Österreich bekommt einen neuen Geheimdienst. 2. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist zwar eigentlich Polizeibehörde, hat aber bald die Befugnisse eines Nachrichtendienstes. 3. Das BVT kann unbeschränkt jeden überwachen und braucht dafür weder Richter noch Staatsanwalt. 4. Schon zur „Bewertung der Wahrscheinlichkeit“ eines verfassungsgefährdenden Angriffs darf das BVT jeden überwachen. Es bedarf lediglich eines begründeten Gefahrenverdachts. Allerdings gibt es keine klaren Regeln, wo und wie die Begründung für das Vorliegen eines konkreten Gefahrenverdachts schriftlich festzuhalten und vorzulegen ist. 5. Das BVT kann auf die Daten von allen Behörden und allen Firmen zugreifen, ohne Richter oder Staatsanwalt. Die einzige Kontrolle ist der interne Rechtsschutzbeauftragte des BM.I, diesem kann das BVT die Akteneinsicht zur Wahrung der Identität von Zeugen verwehren. 6. Aufgabe des BVT ist weit mehr als die Abwehr von Terrorismus. Auch wer als Whistleblower auf Missstände hinweist oder gegen Rechtsextreme in der Hofburg oder für Tierschutz demonstriert, gerät ins Visier der Behörde. 7. Rund 100 Straftaten definieren den „verfassungsgefährdenden Angriff“, 40 davon wenn sie aus „religiösen oder weltanschaulichen Motiven“ begangen werden. 8. Das BVT darf alle Daten 6 Jahre lang speichern. Wer auf diese Daten zugreift wird aber nur 3 Jahre lang gespeichert. 9. Österreich hat bald zehn neue Geheimdienste, denn neben dem BVT bekommen auch alle 9 Landesämter für Verfassungsschutz dieselben Befugnisse. Jeder Landeshauptmann (=Ministerpräsident) hat also bald seinen eigenen Geheimdienst. Viele Kritik, keine Reaktion: Es gab ganze 18 kritischen Stellungnahmen zum Staatsschutzgesetz. Darunter Institutionen wie die Richtervereinigung, Amnesty International, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Bischofskonferenz, die Evangeli- sche Kirche, die Ärztekammer, Internet Providern, Rechtsanwaltskam- mertag, dem Netzwerk kritische Rechtswissenschaften, der Volksanwalt- schaft, dem Datenschutzrat, Gewerkschaften, Journalisten und dem AKVorrat. Viele der Stellungnahmen warnen eindringlich vor dem Gesetz und stellen es grundsätzlich in Frage. Im Juni wurde trotzdem im Ministerrat die Regierungsvorlage beschlossen, der Großteil der Kritik wurde nicht gehört. (Bundeskanzler Faymann sagte nach dem Beschluss, das Staatsschutzgesetz hat offensichtlich keine Bedeutung, weil die Regierung nicht einmal darüber gestritten hat ...) Weitere Infos und eine Petition zum Unterzeichnen finden Sie unter www.staatsschutz.at 16.10.2015
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